2023-as taggyűlési meghívó

Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2023

 

Zeitpunkt:      Samstag, den 27. Mai 2023 um 16:30 Uhr

Ort:                 Steinstadel  (1.Obergeschoss) – Braugasse 1 in 92280 Kastl

 

 

Sehr geehrte Vereinsmitglieder,

 

hiermit lädt Euch der Vereinsvorstand zur ordentlichen Mitgliederversammlung am 27. Mai 2023

ein. Die Versammlung wird gem. § 8 der Vereinssatzung vom Vereinsvorsitzenden oder vom

stellv. Vereinsvorsitzenden geleitet. Jedes Mitglied, das nachweislich seine Mitgliedsbeiträge

entrichtet hat, ist an der Mitgliederversammlung mit einer Stimme stimmberechtigt.

Im Verhinderungsfalle kann das Stimmrecht schriftlich (Brief oder e-mail) an ein weiteres

ordentliches Vereinsmitglied übertragen werden. Ehrenmitglieder und Beobachter sind herzlich

willkommen, können jedoch nur beratende Funktion ausüben.

 

Tagesordnung  (mit Beschlussfassung):

·         Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung zur Mitgliederversammlung

·         Feststellung der Beschlussfähigkeit

·         Wahl des Protokollführers

·         Annahme / Änderung der Tagesordnung

·         Tätigkeitsbericht des Vorstandes für den Zeitraum Juni 2019 bis Mai 2023

·         Bericht des Kontrollausschusses

·         Entlastung des Vorstandes und des Präsidiums

·         Vorschläge und Abstimmung zu Änderungen der Vereinssatzung (siehe unten)

·         Wahl des neuen Vorstandes, des Präsidiums und des Kontrollausschusses

·         Pläne für die nächsten Jahre

·         Vorschlag zum künftigen Umgang mit beitragssäumigen Mitgliedern,

       eventuelle Anpassung der Vereinssatzung § 3 „Dauer der Mitgliedschaft”

·         weitere Punkte  (ohne Beschlussfassung), z.B.  Diskussion, Anregungen, Vorschläge

 

Falls Ihr nicht persönlich teilnehmen könnt, bitte übertragt Eure Stimme brieflich oder

per e-Mail an ein teilnehmendes Mitglied. Ein entsprechendes Formular ist beigefügt.

 

Wir freuen uns auf Euer zahlreiches Erscheinen !

 

 

Nürnberg, den 28.04.2023,

Der Vereinsvorstand,

Karl Schmid, Emil Gelleri und Agnes Katona


Vorschlag des Vorstandes zur Satzungsänderung:

 

§ 2  Mitgliedschaft und Beiträge

Bisher:  2.4  Der Aufnahmeantrag kann schriftlich (Brief oder e-mail) oder mündlich beim

                      Präsidium des Vereins gestellt werden.

Neu:      2.4  Der Aufnahmeantrag kann schriftlich (Brief oder e-mail) oder mündlich beim

                     Präsidium Vorstand des Vereins gestellt werden.

 

§ 5  Der Vorstand

Bisher:  5.4  Die Mitglieder des Vorstandes werden alle zwei Jahre von der ordentlichen

                     Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit gewählt.

Neu:      5.4  Die Mitglieder des Vorstandes werden alle zwei Jahre spätestens dreijährlich

                     von der ordentlichen Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit gewählt.

 

§ 6  Das Präsidium

Bisher:  6.1  Das Präsidium setzt sich aus dem Vorstand und aus von der Mitgliederversammlung

                     gewählten vier weiteren Mitgliedern zusammen.

Neu:      6.1  Das Präsidium setzt sich aus dem Vorstand und aus den von der Mitglieder-

                     versammlung gewählten vier  mindestens zwei weiteren Mitgliedern zusammen.

 

Bisher:  6.2  Bei wichtigen Fragen trifft das Präsidium seine Entscheidungen durch

                     Abstimmung mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet der

                     Präsident. Die Abstimmung kann mündlich oder schriftlich (Brief oder e-mail)

                     erfolgen.

Neu:      6.2  Bei wichtigen Fragen trifft das Präsidium seine Entscheidungen durch

                     Abstimmung mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet der

                     Präsident. Die Abstimmung kann mündlich oder schriftlich (Brief oder e-mail)

                     erfolgen.

 

§ 8  Die Mitgliederversammlung

Bisher:  8.1  Der Verein hält zweijährlich eine ordentliche Mitgliederversammlung ab...

Neu:      8.1  Der Verein hält zweijährlich spätestens dreijährlich eine ordentliche Mitglieder-

                     versammlung ab...

 

Bisher:  8.6  ... Scheidet im Laufe der zweijährigen Amtsperiode ein Mitglied des Vorstandes,

                     des Präsidiums oder des Kontrollausschusses aus, kann bis zur nächsten

                     Mitgliederversammlung ein Ersatzmitglied auf schriftlichem Wege (Brief oder e-mail)

                     gewählt werden.

Neu:      8.6  ... Scheidet im Laufe der zweijährigen Amtsperiode ein Mitglied des Vorstandes,

                     des Präsidiums oder des Kontrollausschusses aus, kann bis zur nächsten

                     Mitgliederversammlung ein Ersatzmitglied auf schriftlichem Wege (Brief oder e-mail)

                     gewählt werden.


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