An alle Mitglieder des Vereins der Ehemaligen des Ungarischen Gymnasiums
Kastl
EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN
MITGLIEDERVERSAMMLUNG gemäß § 8 Abs. 8.1 der Vereinsordnung
Zeitpunkt: Samstag,
den 19. Mai 2018, Beginn um 15:30
Ort: D-92280 Kastl bei Amberg (in den Räumen des Festzeltes oder im Forsthof
Tagesordnung:
Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung zur Mitgliederversammlung Feststellung der Beschlussfähigkeit
Wahl des Versammlungsleiters und des Protokollführers
Annahme / Änderung der Tagesordnung
Tätigkeitsbericht des Vorstandes und des Präsidiums
Entlastung des Vorstandes und des Präsidiums
Vorschläge zur Änderung der Vereinssatzung (siehe unten)
Abstimmung zur Änderung der Vereinssatzung durch die Mitglieder
Wahl des neuen Vorstandes, des Präsidiums und des Kontrollausschusses
Pläne für die nächste Wahlperiode
Weitere Punkte
Falls Ihr nicht persönlich teilnehmen könnt, bitte übertragt Eure Stimme schriftlich oder per e-mail an ein teilnehmendes Mitglied. Wir fügen ein entsprechendes Formular bei.
Wir freuen uns auf ein zahlreiches Erscheinen.
Der Vorstand Zoltán Szilágyi / Frankfurt Károly Jokay / Budapest
Vorschlag des Vorstandes zur Satzungsänderung:
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr und Zweck des Vereins
Bisher:
1.3 Zweck des Vereins ist die Pflege des geistigen Erbe und die Verwaltung der materiellen Hinterlassenschaft des ehemaligen Ungarischen Gymnasiums in Burg Kastl sowie der weitere Ausbau der persönlichen Kontakte unter den ehemaligen Schülern weltweit durch Organisation von regelmäßigen Treffen, Ausstellungen sowie über die Nutzung des Internets für Kontaktpflege durch den vereinseigenen Blog und durch die vereinseigene Homepage. Weiterhin bezweckt der Verein ungarische kulturelle Einrichtungen in Deutschland und auch außerhalb Deutschlands zu unterstützen.
Neu:
1.3 Zweck des Vereins ist die Pflege des geistigen Erbe und die Verwaltung der materiellen Hinterlassenschaft des ehemaligen Ungarischen Gymnasiums in Burg Kastl sowie die Aufrechterhaltung der persönlichen Kontakte unter den ehemaligen Schülern weltweit durch Organisation von regelmäßigen Treffen, (Ausstellungen) sowie über die Nutzung des Internets für Kontaktpflege durch den vereinseigenen Blog und durch die vereinseigene Homepage. Weiterhin bezweckt der Verein ungarische kulturelle Einrichtungen in Deutschland und auch außerhalb Deutschlands zu unterstützen.
§5 Der Vorstand
Bisher:
5.4 Die Mitglieder des Vorstandes werden alle zwei Jahre von der ordentlichen Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit gewählt.
Neu:
5.4 Die Mitglieder des Vorstandes werden alle fünf Jahre von der ordentlichen Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit gewählt.
§ 6 Das Präsidium
Bisher:
6.1 Das Präsidium setzt sich aus dem Vorstand und aus von der Mitgliederversammlung gewählten sieben weiteren Mitgliedern zusammen. Das Präsidium hat eine beratende und bei wichtigen Fragen eine abstimmende Funktion. Den Präsidiumsmitgliedern werden spezielle Aufgabengebiete zugeordnet.
Neu:
6.1 Das Präsidium setzt sich aus dem Vorstand und aus von der Mitgliederversammlung gewählten drei weiteren Mitgliedern zusammen. Das Präsidium hat eine beratende und bei wichtigen Fragen eine abstimmende Funktion. Den Präsidiumsmitgliedern werden spezielle Aufgabengebiete zugeordnet.
§ 7 Der Kontrollausschuss
Bisher:
7.1 Die Mitgliederversammlung wählt für zwei Jahre einen Kontrollausschuss, welcher aus drei Mitgliedern bestehen muss. Er überwacht die Tätigkeit des Vorstandes, insbesondere die Verwaltung des Vereinsvermögens.
Neu:
7.1 Die Mitgliederversammlung wählt für fünf Jahre einen Kontrollausschuss, welcher aus zwei Mitgliedern bestehen muss. Er überwacht die Tätigkeit des Vorstandes, insbesondere die Verwaltung des Vereinsvermögens.
§ 8 Die Mitgliederversammlung
Bisher:
8.1 Der Verein hält zweijährlich eine ordentliche Mitgliederversammlung ab....
Neu:
8.1 Der Verein hält fünfjährlich eine ordentliche Mitgliederversammlung ab...
Bisher:
8.4 Eine Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung
ist gegeben, wenn bei der Abstimmung mindestens 25 ordentliche Mitglieder ihre Stimme mündlich oder schriftlich (Brief oder e-mail) abgeben.
Neu:
8.4 Eine Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung ist, unabhängig der Anzahl der anwesenden ordentlichen Mitglieder gegeben. Sie können ihre Stimme mündlich oder schriftlich (Brief oder e-mail) abgeben.
§ 9 Auflösung und Abwicklungsberechtigung
Bisher:
Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit Zweidrittel-Mehrheit beschlossen werden. Sofern die Mitgliederversammlung nicht anders beschließt, sind der Vereinsvorsitzender und der Schatzmeister die gemeinsam vertretungsberechtigten Liquidatoren.
Neu:
Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit Zweidrittel-Mehrheit der anwesenden ordentlichen Mitglieder beschlossen werden. Sofern die Mitgliederversammlung nicht anders beschließt, sind der Vereinsvorsitzender und der Schatzmeister die gemeinsam vertretungsberechtigten Liquidatoren.